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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

 

Die Einhaltung von Menschenrechten und der Schutz der Umwelt spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der Lieferkette global tätiger Unternehmen.

Hierzu ist in Deutschland ab dem 01. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz, LkSG) in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Punkte:

 

An wen richtet sich das Gesetz:

  • ab KJ 2023: Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 3.000 im Inland.
  • ab KJ 2024: Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 1.000 im Inland.
  • Das LkSG gilt auch für deutsche Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
  • Auch kontrollierte Tochterunternehmen im Ausland werden dem eigenen Geschäftsbereich zugerechnet.

 

Ziel des Gesetzes u.a.:

  • Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Landraub
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • Recht auf faire Löhne,
  • Recht, Gewerkschaften zu gründen,
  • Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

 

Die Anforderungen an die Unternehmen sind nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette abgestuft. Es wird unterschieden zwischen dem eigenen Geschäftsbereich, den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Auch wird u.a. nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit oder auch Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung unterschieden.

Dabei fällen die folgenden Punkte unter die Sorgfaltspflichten:

  • Einrichtung eines Risikomanagements (§ 4 Absatz 1),
  • Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Absatz 3),
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5),
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung (§ 6 Absatz 2),
  • Verankerung von Präventivmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (§ 6 Absatz 1 und 3) und gegenüber unmittelbaren Zulieferern (§ 6 Absatz 4),
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen (§ 7 Absatz 1 bis 3),
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8),
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern (§ 9) und
  • Dokumentation (§ 10 Absatz 1) und die Berichterstattung (§ 10 Absatz 2).

 

Die Unternehmen sind verpflichte, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Zudem ist jährlich ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangen Geschäftsjahr zur erstellen und spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende auf der Internetseite für sieben Jahre zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind die Berichte in elektronischer Form beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen.

 

Bei Verstößen gegen das Gesetz droht ein hohes finanzielles Risiko und ein Reputationsschaden. Es können Bußgelder bis zu € 8 Mio. oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (bei Unternehmen über € 400 Mio. Umsatz) verhängt werden. Ab einer bestimmten Bußgeldhöhe kann auch ein Ausschluss öffentlicher Beschaffungen erfolgen.

 

Das LkSG bringt aber auch einige Vorteile neben dem Schutz der Menschenrechte und der Umwelt mit sich:

  • Sicherheit für die Verbraucher
  • Rechtssicherheit
  • Reputationsgewinn
  • faire Wettbewerbsbedingungen.

 

Präventions- und Abhilfemaßnahmen können u.a. wie folgt aussehen:

  • Verpflichtung zum Code of Conduct
  • CSR-Strategie
  • Erstellung von Leitfäden
  • Anpassung der AGBs oder Arbeitsverträge
  • Implementierung bzw. Forderung von Zertifizierungen
  • Implementierung von IT-Lösungen für höhere Transparenz entlang der Lieferkette
  • Lieferanten Auslistung
  • Lieferanten Training.

 

Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) geeinigt, welches im nächsten Schritt durch das EU-Parlament verabschiedet werden muss. Sofern das Gesetz entsprechen beschlossen wird, müsste das deutsche LkSG nachgeschärft werden, da die europäischen Forderungen noch weitreichender wären. Somit wird das Thema für die Unternehmen in der Zukunft weitreichender an Bedeutung gewinnen.

 

Was bietet die TASCO:

Durch eine unabhängige Überprüfung können Sie sicherstellen, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschäden sind und dass sie die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zudem kann die TASCO Ihnen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes innerhalb Ihres Unternehmens helfen. Auch bei der Überprüfung der Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltstandards kann prüferisch angesetzt und Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns doch gerne an unter:

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Quellen:

BMAS - Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz | BMZ