Veröffentlichungen

Gemäß den Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision #DIIR #THEIIA, ist für eine wirksame Interne Revision mind. alle fünf Jahre ein externes Quality Assessment durchzuführen.
Im Januar 2024 wurden wir erneut mit insgesamt 82 Qualitätskriterien/Fragen nach dem DIIR Revisionsstandard Nr. 3 „Prüfung von Internen Revisionssystemen (Quality Assessment)" beurteilt und wurden wieder erfolgreich zertifiert. Durch TASCO wurde im Rahmen des Quality Assessment ein Ergebnis i.H.v. 100 % erreicht. Wir sind selbstverständlich sehr stolz über die erreichte Punkt- und Prozentzahl, die ein Ansporn für unsere weitere Tätigkeit ist.

Unsere Kunden können sich auf unsere Qualität jederzeit verlassen.



In Zusammenarbeit mit Haub + Partner findet am 24.10. - 25.10.2024 das zweitägige Seminar zum Thema „Revision des Facility Managements“ in Frankfurt am Main statt.

Geleitet wird das Seminar von unserem Audit Manager Benjamin Bender.

Das Facility Management umfasst den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie und den dazugehörigen Außenanlagen. Schwachstellen bei der Durchführung des Facility Management wirken sich negativ auf die Investitionskosten inklusive der Nutzungs- und Betriebskosten aus. Eine intensive Prüfung des Facility Management durch die interne Revision ist daher umso wichtiger.

Im Rahmen des Seminars, vermitteln wir Ihnen die Notwendigkeit der Prüfung des Facility Managements und zeigen Ihnen umfangreiche Prüfungsansätze für das technischeinfrastrukturelle und kaufmännische Gebäudemanagement auf. Gemeinsam erarbeiten wir eine Checkliste zur Prüfung des Facility Managements mit allen ausschlaggebenden Einflussfaktoren.

Konnten wir Ihr Interesse für die Teilnahme am Seminar zur Revision des Facility Managements wecken? Eine Anmeldung zum Seminar ist bereits möglich.

 


Wir freuen uns, Euch mitteilen zu können, dass die TASCO an der diesjährigen Jobmesse für Absolventen in Frankfurt teilgenommen hat. Die Veranstaltung fand am 04.05.2023 statt und bot Absolventen die Möglichkeit, direkt mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt zu treten und sich über Karrieremöglichkeiten zu informieren.

Zusätzlich zu unserem Stand durften wir die Besucher mit unserem Vortrag die Welt der Revision näher bringen und mit zahlreichen Praxisbeispielen aufzeigen, warum Revision wichtig ist und was passieren kann, wenn keine Revision aktiv ist.

Als Teilnehmer der Jobmesse haben wir den Besuchern unser Unternehmen und unsere Stellenangebote präsentiert und einige spannende Bewerbungsgespräche führen dürfen. Wir suchen motivierte Absolventen, die sich in unserem Team engagieren möchten und ihre Karriere bei uns beginnen möchten. Dabei bieten wir interessante und abwechslungsreiche Aufgaben in einem spannenden Arbeitsumfeld.

Besucht uns gerne an in unseren Social Media Profilen und erfahrt mehr über unser Unternehmen und unsere Karrieremöglichkeiten. Wir freuen uns auf Euch und Eure Bewerbung!

 


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

 

Die Einhaltung von Menschenrechten und der Schutz der Umwelt spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der Lieferkette global tätiger Unternehmen.

Hierzu ist in Deutschland ab dem 01. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz, LkSG) in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Punkte:

 

An wen richtet sich das Gesetz:

  • ab KJ 2023: Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 3.000 im Inland.
  • ab KJ 2024: Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 1.000 im Inland.
  • Das LkSG gilt auch für deutsche Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
  • Auch kontrollierte Tochterunternehmen im Ausland werden dem eigenen Geschäftsbereich zugerechnet.

 

Ziel des Gesetzes u.a.:

  • Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Landraub
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • Recht auf faire Löhne,
  • Recht, Gewerkschaften zu gründen,
  • Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

 

Die Anforderungen an die Unternehmen sind nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette abgestuft. Es wird unterschieden zwischen dem eigenen Geschäftsbereich, den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Auch wird u.a. nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit oder auch Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung unterschieden.

Dabei fällen die folgenden Punkte unter die Sorgfaltspflichten:

  • Einrichtung eines Risikomanagements (§ 4 Absatz 1),
  • Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Absatz 3),
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5),
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung (§ 6 Absatz 2),
  • Verankerung von Präventivmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (§ 6 Absatz 1 und 3) und gegenüber unmittelbaren Zulieferern (§ 6 Absatz 4),
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen (§ 7 Absatz 1 bis 3),
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8),
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern (§ 9) und
  • Dokumentation (§ 10 Absatz 1) und die Berichterstattung (§ 10 Absatz 2).

 

Die Unternehmen sind verpflichte, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Zudem ist jährlich ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangen Geschäftsjahr zur erstellen und spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende auf der Internetseite für sieben Jahre zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind die Berichte in elektronischer Form beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen.

 

Bei Verstößen gegen das Gesetz droht ein hohes finanzielles Risiko und ein Reputationsschaden. Es können Bußgelder bis zu € 8 Mio. oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (bei Unternehmen über € 400 Mio. Umsatz) verhängt werden. Ab einer bestimmten Bußgeldhöhe kann auch ein Ausschluss öffentlicher Beschaffungen erfolgen.

 

Das LkSG bringt aber auch einige Vorteile neben dem Schutz der Menschenrechte und der Umwelt mit sich:

  • Sicherheit für die Verbraucher
  • Rechtssicherheit
  • Reputationsgewinn
  • faire Wettbewerbsbedingungen.

 

Präventions- und Abhilfemaßnahmen können u.a. wie folgt aussehen:

  • Verpflichtung zum Code of Conduct
  • CSR-Strategie
  • Erstellung von Leitfäden
  • Anpassung der AGBs oder Arbeitsverträge
  • Implementierung bzw. Forderung von Zertifizierungen
  • Implementierung von IT-Lösungen für höhere Transparenz entlang der Lieferkette
  • Lieferanten Auslistung
  • Lieferanten Training.

 

Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) geeinigt, welches im nächsten Schritt durch das EU-Parlament verabschiedet werden muss. Sofern das Gesetz entsprechen beschlossen wird, müsste das deutsche LkSG nachgeschärft werden, da die europäischen Forderungen noch weitreichender wären. Somit wird das Thema für die Unternehmen in der Zukunft weitreichender an Bedeutung gewinnen.

 

Was bietet die TASCO:

Durch eine unabhängige Überprüfung können Sie sicherstellen, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschäden sind und dass sie die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zudem kann die TASCO Ihnen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes innerhalb Ihres Unternehmens helfen. Auch bei der Überprüfung der Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltstandards kann prüferisch angesetzt und Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns doch gerne an unter:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Quellen:

BMAS - Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz | BMZ